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Ausnahme für Kirchen bei Zertifikatspflicht
Der Bundesrat verschärft die Coronamassnahmen. So gilt neu eine Zertifikatspflicht für Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Auch Arbeitgeber dürfen ein Zertifikat verlangen. Für religiöse Veranstaltungen gelten Ausnahmen.