Therapie wirkt nicht – Ex-Pfarrer freigelassen
Drei Fälle in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch seien ihm im Umfeld der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen in den letzten 20 Jahren bekannt, schrieb der Kirchenrat Ende 2023 in einer Antwort auf eine Interpellation. Alle seien «ohne Rücksicht auf Person und Institution strafrechtlich verfolgt» worden. Einer dieser Fälle ist nun um einen Gerichtsentscheid reicher.
Der Entscheid betrifft einen reformierten Pfarrer, der jahrelang exzessiv Kinderpornografie konsumierte – teilweise bis zu acht Stunden täglich. Seit 1996 arbeitete er in den Kantonen Bern, Aargau und St. Gallen. Als der illegale Pornokonsum 2011 aufflog, stellte ihn die Kirchgemeinde, in der er damals tätig war, umgehend frei. Das Toggenburger Kreisgericht verurteilte ihn 2013 zu einer unbedingten einjährigen Freiheitsstrafe, die zugunsten einer therapeutischen Massnahme aufgeschoben wurde. Nach dreieinhalb Jahren und positiven Therapieberichten hob der Kanton St. Gallen die Massnahmen wieder auf.
Brief an 15-Jährige abgefangen
Tatsächlich konsumierte der Ex-Pfarrer aber weiterhin illegale Pornos. 2018 verurteilte ihn das Bezirksgericht Aarau zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten, die zugunsten einer stationären psychiatrischen Behandlung aufgeschoben wurde. Von dort aus schrieb er einen Brief mit pornografischen Inhalten an eine 15-Jährige – und wurde dafür ebenfalls verurteilt. 2023 endeten die fünf Jahre, für die das Bezirksgericht die stationäre Massnahme verhängt hatte. Der Aargauer Justizvollzug beantragte eine Verlängerung um zwei Jahre, wogegen sich der Mann wehrte. Am 19. Dezember 2023 verfügte das Aargauer Obergericht: Der Mann sei sofort zu entlassen. Der Grund: Die Therapie wirke kaum. Das Gericht fürchtet, dass der Mann «auch in Zukunft in einem nicht zu prognostizierenden Ausmass Kinderpornografie konsumieren» werde. Die Verlängerung der stationären Massnahme wurde deshalb abgelehnt.
Zehn Jahre Tätigkeitsverbot
Bleibt die Frage, ob der Pfarrer nun, da er aus der Massnahme entlassen wurde, wieder in einer Kirchgemeinde tätig werden könnte. Der St. Galler Kirchenschreiber Markus Bernet gibt Entwarnung: «Wir verlangen von allen Angestellten einen Strafregisterauszug und einen Sonderprivatauszug.» Bei besagtem Mann geht aus Letzterem ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot hervor, welches das Bezirksgericht Aarau 2018 verhängt hatte.
Therapie wirkt nicht – Ex-Pfarrer freigelassen