St. Galler Regierung will Religionsunterricht beibehalten
Im Juni 2022 erteilte der St. Galler Kantonsrat der Regierung den Auftrag, eine Totalrevision des Volksschulgesetzes vorzubereiten. Daraufhin bezog die Regierung verschiedene Organisationen wie Lehrer- und Schulleiterverbände und Kirchen in die Projektarbeit ein. Nun sie einen Zwischenbericht vor, wie aus einer Medienmitteilung der Staatskanzlei hervorgeht.
Haltung änderte sich
Umstritten ist dabei der Status des kirchlichen Religionsunterrichts. «Die Schulwelt ist sich darin einig», steht im Bericht,«dass dieses Privileg der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften nicht mehr der Zeit entspreche und aufgehoben werden soll.» Diese Haltung sei im Laufe der Projektarbeit aber relativiert worden, so der Bericht weiter. In den mit dem Zwischenbericht veröffentlichte Leitantworten der Regierung präzisiert sie: «Die Sonderregelung für den kirchlichen Religionsunterricht der Landeskirchen soll beibehalten werden.» Zusammen mit den Kirchen sollen jedoch alternative Organisationsformen geprüft werden. Der Religionsunterricht wird von Religionslehrpersonen der Landeskirchen an den Schulen unterrichtet. Er ist nicht obligatorisch.
Frühestens 2027 in Kraft
Unumstritten war in der bisherigen Projektarbeit, dass an der Führung der Volksschule nach christlichen Grundsätzen festgehalten werden soll. Allerdings sei dies nicht konfessionell zu verstehen, sondern «im übergeordneten christlich-humanistischen Sinn», so die Regierung in den Leitantworten.
Aufgrund des Zwischenberichts wird nun ein Vorentwurf des neuen Volksschulgesetzes erarbeitet und in eine Vernehmlassung geschickt. Das letzte Wort hat dann das Parlament und, im Falle eines Referendums, das Stimmvolk. Frühestens im August 2027 kann das neue Volksschulgesetz in Kraft gesetzt werden.
St. Galler Regierung will Religionsunterricht beibehalten