Religiöse Konversion und Flucht
Verfolgung aus Gründen der Religion zählt zu den ältesten Fluchtgründen der Menschheitsgeschichte. Seit der Zunahme von Geflüchteten im Jahr 2015 wurde religiöse Konversion im Kontext von Flucht und Asyl auch in der Schweiz zu einem öffentlichen Thema. Wie soll der Staat umgehen mit Menschen, die vor oder während des Asylverfahrens ihre Religion wechseln und deswegen in ihrem Herkunftsland bedroht sind? Wie schützt er das in der Verfassung garantierte Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit? Zu diesen Fragen hat die Evangelische Kirche Schweiz (EKS) ein Grundlagenpapier erarbeitet, das sie aus theologischer, soziologischer und rechtsethischer Sicht beleuchtet.
«Was der Glaube in der konvertierten Person verursacht, lässt sich von aussen nicht beobachten, bestätigen oder bezweifeln», schreiben die Autoren Frank Mathwig und David Zaugg. Gegenstand einer Konversionsprüfung im Asylverfahren könne daher nicht der Religionswechsel selbst sein. Aus Sicht der Kirchen gelte: «Wenn sie eine geflüchtete Person taufen und in die Kirche aufnehmen, treffen sie keine Entscheidung über ihr Bleiberecht oder ihren Schutzstatus.» Theologisch gehe es um die Bürgerinnen- und Bürgerrechte im Gottesreich und nicht um politische Rechte, die weltliche Staaten ihren Bürgerinnen und Bürgern gewähren. Für die staatlichen Entscheidungsträger sei hingegen die Gefährdungslage im Heimatland massgebend.
Religiöse Konversion und Flucht