«Ohne Rücksicht auf Person und Institution strafrechtlich verfolgt»
Nach dem grossen medialen Echo zur Pilotstudie zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche, welche mehr als 1000 Fälle aufdeckte, wenden sich nun Synodale der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen Fragen an den Kirchenrat. Die Interpellation der Erstunterzeichnenden Ursula Kugler (Unteres Neckertal) wird an der Wintersynode vom 4. Dezember 2023 verhandelt. Die schriftliche Antwort des Kirchenrates liegt bereits vor.
Die Interpellantinnen und Interpellanten fragen, ob dem Kirchenrat Zahlen zu Missbrauchsfällen in der Reformierten Kirche vorlägen und ob Anpassungen in den Strukturen der St. Galler Kantonalkirche notwendig seien. Der Kirchenrat schreibt in der Antwort, ihm seien drei Vorfälle aus der Vergangenheit bekannt, welche strafrechtlich abgehandelt worden seien. Das beziehe sich auf die vergangenen 20 Jahre, präzisierte er auf Anfrage. Vermutlich gebe es aber auch bei den Reformierten eine Dunkelziffer, schreibt der Kirchenrat weiter. «Das, was aber bekannt ist, wurde ohne Rücksicht auf Person und Institution strafrechtlich verfolgt.» Denn die reformierten Kirche hätten keine eigene Gerichtsbarkeit und seien den staatlichen Strukturen und dem staatlichen Recht verpflichtet.
Die Präventionsmassnahmen hält der Kirchenrat für ausreichend: «Bei uns wird bei jeder Abklärung zur Erteilung der Wahlfähigkeit der Privatauszug und der Sonderprivatauszug aus dem Strafregister verlangt», und zwar «seit vielen Jahren», wie er betont. Die Frage der Interpellation, ob die Anlaufstelle «Kontaktgruppe» personell und fachlich genügend dotiert sei, bejaht der Kirchenrat: «Wir sind froh, schon relativ früh im Vergleich zu anderen Kantonalkirchen oder auch der EKS diese Gremien geschaffen zu haben.»
«Ohne Rücksicht auf Person und Institution strafrechtlich verfolgt»