News aus dem Kanton St. Gallen

«Man hielt sich ans Gesetz und zerstörte Leben»

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28.04.2016
Eben hat der Nationalrat beschlossen, dass ehemalige Verdingkinder 25 000 Franken als Wiedergutmachung erhalten sollen. In der Zentralschweiz wurden Kinder und Jugendliche noch bis in die 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts verdingt und in überforderten Heimen untergebracht. Ein Podium in Einsiedeln zeigte, wie sich die Kirche an der damaligen Fremdplatzierung beteiligte.

Die Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gehören zu den dunkelsten Kapiteln in der Schweizer Geschichte. Hunderttausende Kinder und Jugendliche wurden verdingt oder in Heime und Kliniken eingesperrt. Ihre Schuld: Armut, meist da sie Waise oder Halbwaise waren. In Einsiedeln griff das Kulturzentrum Chärnehus das Thema mit einer Podiumsdiskussion und der Erstaufführung des Theaterstücks «Luftschwimmen» auf. Am Podium sassen neben dem ehemaligen Verdingkind Theresa Rohr, Corinne Egloff, die Tochter eines Verdingkindes, Pater Basil Höflinger, die Kantonsrätin und Kirchgemeinderätin der Reformierten Kirche Einsiedeln Erika Weber und der Historiker Erwin Horat.

Schwierige Jugend
Theresa Rohr schilderte eindrücklich ihre schwierige Jugend: Nach dem Tod der Mutter kommen sie und ihre vier Geschwister in Pflegefamilien und Heime. Der Vater nimmt eine junge Haushaltshilfe, schwängert und heiratet sie. «Die Stiefmutter ist böse», erzählt Rohr, und schlägt die Kinder. Nach und nach werden die älteren Geschwister verdingt. Theresa beschliesst, wegzulaufen. Sie wird erwischt und in eine schwarze Limousine verfrachtet.

Die Achtjährige kommt zu einem kinderlosen Ehepaar, das eine Sägerei besitzt. Für Theresa ist dies der Anfang eines Martyriums, wie sie heute sagt. Sie ist für die Hühner zuständig, muss hart arbeiten. Oft ist sie alleine, da die Pflegemutter als Hebamme meist unterwegs ist. Theresa hat Angst und verlässt kaum das Zimmer. Den Nachttopf leert sie in die Geranien vor dem Fenster, die im Laufe der Zeit eingehen. Mit der Zeit häufen sich die Schwierigkeiten. Das Mädchen wird psychisch untersucht und macht ihren ersten Rorschachtest. Es folgen der Aufenthalt im Kinderheim, später in anderen Pflegefamilien. Im Kinderheim gefällt es ihr gut. Hier unter den anderen Mädchen findet sie Halt und Gemeinschaft. Im Verbund mit den anderen erlebt Theresa erstmals ein Stück Solidarität, erzählt sie. «Ich war frech und trotzig. Das half mir, nicht alles runterzuschlucken und mich zu wehren.» Als Strafe muss sie in der Ecke knien und den Rosenkranz beten.

Auf das Heim folgt die nächste Pflegefamilie. Theresa führt den Haushalt und wird sexuell missbraucht. Als sie sich wehrt, will sie der Psychiater in eine psychiatrische Klinik wegschliessen. Erst der dritte Gutachter erklärte, dass sie nicht schwachsinnig sei. Sie kommt in ein Kinderheim, das ihr gefällt. Ihr Leben nimmt eine glückliche Wendung.

Die kostengünstigste Lösung
Da bis weit ins 20. Jahrhundert die staatlichen sozialen Einrichtungen fehlten, spielten oftmals kirchliche Heime und Klöster sowie Pfarrer und Priester bei der Fremdplatzierung eine Rolle. Während einzelne Kinder das Glück hatten, gut untergebracht zu werden, erlebten andere Schreckliches.

An einer Tagung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes berichteten die Betroffenen von Schlägen, Hunger, Ausbeutung, mangelnder Zuwendung und sexuellem Missbrauch. Viele Kirchenleute wussten von den grauenhaften Zuständen, doch nur die wenigsten wiesen auf die Missstände hin. Die reformierte Kirche habe die Kinder an Bauern verschachert, oftmals erhielt der Pfarrer einen Schinken und ein paar Eier, erzählte Erika Weber. «Wie es den Kindern dann erging, kümmerte niemand mehr.»

Die Akten im Staatsarchiv Schwyz dokumentierten 3000 solche Fälle aus dem Kanton Schwyz, erklärte der Leiter des Staatsarchivs Erwin Horat. Häufig spielte die Psychiatrie dabei eine unrühmliche Rolle, indem sie den Betroffenen Schizophrenie attestierte. In einem besonders gravierenden Fall sperrte man eine Mutter von sieben Kindern wegen «liederlichem Lebenswandel» für beinahe zwei Jahre ins Gefängnis. Die Kinder wurden verdingt. «Die moralischen Vorstellungen der Kirche prägten damals die Gesellschaft und die Rechtsprechung», sagte Erwin Horat. «Man hielt sich an die Gesetze, bewegte sich im Rahmen des Legalen und zerstörte Menschen.» Er sei froh, meinte Horat, dass er nicht in den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts auf die Welt gekommen sei.

«Da haben Staat und Kirche versagt»
Der Grund der Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen an Kindern und Jugendlichen ortete Erwin Horat in der Armut, die in weiten Teilen der Gesellschaft herrschte. Die Gemeinden suchten die kostengünstigste Lösung. Das Heimpersonal, oftmals Nonnen und Mönche, waren nicht ausgebildet und mit den vielen Kindern überfordert.

Das Argument der Armut liess Erika Weber nicht stehen: «Sicher herrschte Armut, die Arbeit war hart und die sozialen Verhältnisse waren anders als heute. Aber das rechtfertigt nicht die Gewalt und die sexuellen Übergriffe. Da haben der Staat und die Kirchen versagt.»

Heute leben noch rund 25 000 Direktbetroffene der Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz. Der Bundesrat hat eine unabhängige Untersuchungskommission eingesetzt und mithilfe der Kirchen rund 300 Millionen Franken als Wiedergutmachung bereitgestellt. Auch die Kirchen haben inzwischen ihre Verantwortung übernommen. Ihr genüge die Entschuldigung, die der Bundesrat ausgesprochen habe, erklärte Theresa Rohr. Aber etliche ehemalige Verdingkinder litten noch heute unter den Folgen. Sie hätten medizinische Probleme, etwa mit den Zähnen und konnten kaum Altersguthaben ansparen. Mit der finanziellen Wiedergutmachung könnten sie sich endlich eine Behandlung leisten. «Diese sollen das Geld auch erhalten. Doch mit Geld könne man das Erlittene nicht gutmachen», sage Rohr.

Tilmann Zuber / 28. April 2016

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