News aus dem Kanton St. Gallen

«Die Kirche macht nicht Politik, sie ermöglicht Politik»

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21.09.2022
Wie soll sich die Kirche zum politischen Geschehen äussern? Das kirchliche Engagement für die Konzernverantwortungsinitiative vor zwei Jahren hat diese Frage aufgeworfen. Neu ist sie nicht. Denn dass Kirchen sich in die Gesellschaft einbringen, hat langjährige Tradition.

Am 19. Januar 1941 hielt Karl Barth in der St. Galler Kirche St. Mangen einen Vortrag, der es in sich hatte. Der wohl bedeutendste evangelische Theologe des 20. Jahrhunderts warnte vor dem Nationalsozialismus. Es wäre unverständlich, ja schändlich, sagte er, wenn die Kirche nun «ihr Zeugnis auf ein unverbindliches Lispeln in der Sphäre der privaten Frömmigkeit» beschränken würde. Es sei nötig, «dass man auch sein Maul brauche den törichten Mäulern gegenüber».

Der Vortrag verfehlte seine Wirkung nicht. Die deutsche Regierung verlangte vom Bundesrat, ihn zu konfiszieren. Prompt wurde der von der Evangelischen Gesellschaft St. Gallen herausgegebene Vortrag per Zensur verboten. Karl Barth erhielt politisches Redeverbot. Bundesrat Eduard von Steiger erwog gar, ihn in Haft zu setzen.

 

«Ich habe unterschätzt, wie ‹bischöflich› ich wahrgenommen werde.»
Martin Schmidt, Kirchenratspräsident SG


Die heutige Situation ist kaum zu vergleichen mit derjenigen vor 80 Jahren. Und Barth war zwar ein berühmter Theologieprofessor, aber kein offizieller Vertreter der Kirche. Zwei Fragen stellen sich trotzdem heute noch: Darf sich die Kirche zu politischen Fragen äussern? Und zweitens: Macht es aus kirchlicher Sicht überhaupt Sinn, sich ins politische Geschehen einzubringen?

Juristische Klärung steht aus
Die erste Frage wurde rund um den Abstimmungskampf um die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) auf rechtlicher Ebene verhandelt. Das in Artikel 16 der Bundesverfassung festgehaltene Recht auf freie Meinungsäusserung gilt natürlich auch für Theologinnen und Theologen. Nicht aber für Behörden. Diese dürfen sich zu Abstimmungen laut Rechtsprechung nur bei «besonderer Betroffenheit» äussern und sind zu Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit verpflichtet. Inwieweit das auch für öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften gilt, ist umstritten. Eine Beschwerde der Jungfreisinnigen zum Engagement der Kirchen für die KVI schrieb das Bundesgericht als gegenstandslos ab, da die Initiative ohnehin abgelehnt worden sei. Eine juristische Klärung steht also noch aus.

 

«Abstimmungsempfehlungen sind nur Ultima Ratio.»
Rita Famos, Präsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz


Die zweite Frage ist Gegenstand einer innerkirchlichen Diskussion: Wie wollen wir uns als Kirche ins politische Geschehen einbringen? «Nicht primär bei Abstimmungen, sondern im politischen Prozess davor», sagt Rita Famos, Präsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz (EKS). «In der Diakonie und in der Seelsorge im Gemeindeleben stellen wir rasch fest, wo es nicht reicht, kurzfristig zu helfen und zu unterstützen.» Dort gebe es systemische Probleme. Als Beispiel nennt sie die Spitalseelsorge. Da stelle man die Frage, ob die Ökonomisierung des Gesundheitswesens wirklich den Menschen diene.

Themen aufs politische Parkett bringen
Der St. Galler Kirchenratspräsident Martin Schmidt sieht das ähnlich: «Die Kirche ist nicht nur für das Seelenheil der Einzelnen zuständig. Wir bringen uns in die Politik und Gesellschaft ein: in Kontakt zur Regierung, zu den Kommissionen des Kantonsrates und vor Ort im kirchlichen Sozialdienst und in der Spital-, Heim- und Gefängnisseelsorge.» Famos ergänzt: «Unsere politische Aufgabe ist es, Themen aufs Parkett zu bringen. Abstimmungsempfehlungen sind nur Ultima Ratio.»

 

«Wir sind dem Staat ein solidarisches und kritisches Gegenüber.»
Rita Famos, Präsidentin der Evangelischen Kirche Schweiz


Zur KVI hat der St. Galler Kirchenrat aber eine Abstimmungsempfehlung abgegeben – und teils heftige Kritik geerntet. War die Empfehlung ein Fehler? «Nein», sagt Kirchenratspräsident Martin Schmidt. «Manchmal ist ein Positionsbezug wichtig, gerade, wo es um ethische und soziale Themen geht. Dazu stehe ich.» Kritik am kirchlichen Engagement kann Schmidt aber verstehen. «Wir haben im Kirchenrat stets dialogische Formate befürwortet, Podiumsdiskussionen zum Beispiel. Bei einer Predigt oder einer Fahne am Kirchturm ist es schwierig, Widerspruch anzubringen.» Und Schmidt äussert auch Selbstkritik: «Ich habe unterschätzt, wie ‹bischöflich› ich wahrgenommen werde. Bei uns Reformierten ist es ja nicht so, dass alle glauben müssen, was der Kirchenratspräsident sagt.» EKS-Präsidentin Famos sieht das ähnlich: «Die reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer unterschätzen manchmal die Autorität, die ihnen ihr Amt verleiht. Sie können sich gar nicht vorstellen, dass jemand unter Druck kommt, wenn sie als Pfarrpersonen etwas sagen.» Oft werde der Relevanzverlust der Kirche bedauert. «Die heftigen Reaktionen auf das kirchliche Engagement zur KVI zeigen aber: So irrelevant sind wir doch nicht.»

Staat ist auf Kirche angewiesen
Die Reformierte Kirche sieht sich als Volkskirche. Unter ihrem Dach haben unterschiedliche Ansichten Platz. «Die Kirche kann den Disput auf der Grundlage der christlichen Werte fördern», sagt Famos. Denn sie sei Teil einer aktiven Zivilgesellschaft, auf die der Staat angewiesen ist. «Richard von Weizsäcker hat einmal gesagt: ‹Die Kirche macht nicht Politik, sie ermöglicht Politik.›» Wertevermittlung, Diskursfähigkeit, Sinnfindung – das seien Voraussetzungen der Demokratie, die der Staat selbst gar nicht erfüllen könne. «Wir sind dem Staat ein solidarisches und kritisches Gegenüber», fasst Famos zusammen.

Prophetisches Wächteramt
Dass die Kirche staatliche Missstände kritisiert, hat Tradition. «Prophetisches Wächteramt» wird diese Aufgabe der Kirche genannt. Der Begriff geht zurück auf das Alte Testament. Die Propheten kritisierten Ungerechtigkeit, verschonten auch den eigenen Staat und König nicht. Die Schärfe der Kritik war im Alten Orient einzigartig. Amos etwa bezeichnet die Führungsschicht als «fette Kühe», die nur «rumsaufen», aber den Hilflosen Gewalt antun und die Armen unterdrücken. Ähnliche Kritik findet sich auch in den Büchern Jeremia, Jesaja und Hosea.

Wer vom prophetischen Wächteramt spricht, nimmt diese Tradition auf, Missstände zu benennen und die Stimme für diejenigen zu erheben, die selbst keine Stimme haben. EKS-Präsidentin Rita Famos mahnt dabei zur Zurückhaltung. «Mit dem Wächteramt aufzutreten, hat etwas Moralisierendes und Überhebliches», gibt sie zu bedenken. Zwar sei es manchmal nötig, die Stimme für die Schwächsten zu erheben. «Aus meiner Sicht wird der Begriff aber oft vorschnell verwendet. Man sollte sehr dosiert damit umgehen.» Das prophetische Wächteramt könne man auch ausüben, ohne es ständig zu benennen. 

Gott nicht instrumentalisieren
Vor der Inanspruchnahme des Göttlichen für politische Zwecke warnte Karl Barth bereits vor hundert Jahren: «Das Göttliche darf nicht politisiert und das Menschliche nicht theologisiert werden», schrieb er im Römerbriefkommentar. Was nicht heissen solle, dass die Kirche deswegen schweigen müsse. 25 Jahre später sagte er in einem Vortrag: «Eine schweigende, eine dem Zeitgeschehen bloss zuschauende Gemeinde wäre nicht die christliche Gemeinde.»

Text: Stefan Degen | Foto: Christoph Knoch – Kirchenbote SG, Oktober 2022

 

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