News aus dem Kanton St. Gallen

Coronavirus: St.Galler Kantonalkirche richtet Stab ein

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13.03.2020
Um die Fragen der Kirchgemeinden betreffend Coronavirus zu beantworten und um weitere Empfehlungen zu erarbeiten, hat die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen einen Stab eingerichtet. Er richtet sich laufend an die Kirchgemeinden, Pfarrpersonen und Kirchensekretariate, wie Veranstaltungen und Gottesdienste aber auch Kirchbürgerversammlungen zu handhaben sind.

Liebe Verantwortliche in den Kirchgemeinden

Der Bundesrat hat am Freitag, 13. März die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut verschärft. Allgemein gelten ab sofort folgende Regelungen (Details siehe auch Mail vom 12. März 2020, 5. Aktualisierung):

1 Veranstaltungen und Gottesdienste

Maximale Besucherzahl
Bei Einhaltung der nötigen Massnahmen können bis auf Weiteres Veranstaltungen (inkl. Gottesdienste und Abdankungen) unter 100 Personen durchgeführt werden können. Möglicherweise wird sich diese Zahl in den nächsten Tagen nochmals verändern. Was tun, wenn die erlaubte Besucherzahl überschritten wird? Denken Sie über alternative Formen nach, wie z. B. eine mehrmalige Durchführung von Kurzandachten. Für Karfreitags- und Ostergottesdienste ist im Moment keine Prognose möglich. Die Lage ändert sich von Tag zu Tag.

Durchsetzen von Hygienemassnahmen
Es ist weiterhin sehr wichtig, alle Personen darauf hinzuweisen, bei Symptomen wie Husten oder Fieber einer Veranstaltung fernzubleiben. Zudem sind die Hygienemassnahmen des Bundes (Distanz halten, Hände waschen usw.) sorgfältig umzusetzen.

Durchführen / Absagen
Wiederholt erhalten wir Anfragen, ob die eine oder andere Veranstaltung abzusagen ist. Versuchen Sie diese Frage zunächst allgemein nach den beiden folgenden Kriterien zu beantworten.

  1. Können wir die Vorgaben von Bund und Kanton einhalten?
  2. Welche Priorität kommt dieser Veranstaltung zu? Also, wie wichtig ist es für die Teilnehmenden und die Kirchgemeinde, dass eine Veranstaltung stattfindet. So empfehlen wir, etwa Gottesdienste oder Abdankungen im Moment möglichst durchzuführen.

2 Kirchgemeindeversammlung
Kirchgemeindeversammlungen gelten als Veranstaltungen und unterliegen denselben Kriterien wie oben beschrieben. Wir empfehlen, die KG-Versammlungen möglichst auf ein deutlich späteres Datum zu verschieben.

3 Schulen
Alle Schulen bleiben, Stand 13. März,  bis am 4. April 2020 geschlossen. Entsprechend fallen Religionsunterricht und ERG-Kirchen aus.

4 Verhalten am Arbeitsplatz
Wo die Möglichkeit besteht, empfehlen wir, Mitarbeitende bis auf Weiteres im Homeoffice zu beschäftigen.

Wir bitten Sie, sich regelmässig

beim Bund 

Kanton über die Situation rund um das Virus zu informieren. 

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